Missbrauchprozess in der Region: Haftstrafen nun doch aufgehoben

Das Landgericht in Braunschweig muss ein schwerwiegendes Urteil neu verhandeln. Im Juni des vergangenen Jahres wurden eine 52-jährige Frau und ihr 56-jähriger Ehemann aus Goslar wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten, darunter Verabredung zum Mord, besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung, zu langen Haftstrafen verurteilt. Diese Urteile wurden nun durch den Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Der BGH entschied am 6. März, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung nicht standhalte. Somit müssen die Fälle der beiden Angeklagten, die ihre Tochter beziehungsweise Stieftochter über Jahre hinweg missbraucht und misshandelt haben sollen, neu verhandelt werden. Die 52-jährige Mutter des Opfers war ursprünglich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Anklagepunkte umfassten Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie mehrere weitere Fälle von Vergewaltigung und Körperverletzung. Zudem war ihre Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Der 56-jährige Stiefvater erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Ihm wurden sechs Fälle von Vergewaltigung, teils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung, zur Last gelegt.

In einem aktuellen Beschluss vom heutigen 10. Juni hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts die Haftbefehle gegen beide Angeklagte aufgehoben. Die Kammer begründete dies damit, dass sich ein dringender Tatverdacht nach erneuter Prüfung der Beweislage nicht mehr aufrechterhalten lasse.

Nach der Rückverweisung durch den BGH hatte die Kammer umfassend nachermittelt, alle relevanten Akten eingesehen und neue polizeiliche Ermittlungsergebnisse berücksichtigt. Dabei ergaben sich Zweifel an den Aussagen der mutmaßlichen Geschädigten. Ein aussagepsychologischer Sachverständiger wurde beauftragt, sein Gutachten unter Berücksichtigung neuer Umstände zu ergänzen. Obwohl die Kammer die Angeklagten weiterhin der vorgeworfenen Taten verdächtigt, konnte ein dringender Tatverdacht nicht mehr mit ausreichender Sicherheit begründet werden. Daher wurden die Haftbefehle aufgehoben.

Ein neuer Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest, doch die erneute Prüfung und die neuen Ermittlungen könnten den Ausgang des Verfahrens entscheidend beeinflussen.


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